Das Bio - Siegel

 

Du möchtest mehr über das Bio – Siegel wissen? Hier erfährst du, unter welchen Voraussetzungen es vergeben wird.

 

Schon gewusst?

Das Bio – Siegel

Seit September 2001 gibt es nun schon das Bio – Siegel in Deutschland. Doch nicht jeder darf das  Bio/Öko-Siegel führen. So müssen viele gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden, die auch mindestens einmal pro Jahr durch staatlich zugelassene Stellen kontrolliert werden. Seit Juli 2010 besteht eine europaweite Kennzeichnungspflicht mit dem EU-Bio-Logo. Dies gilt für ökologisch erzeugte und vorverpackte Bio-Lebensmittel, die in der EU angebaut oder hergestellt wurden.

Bio – Lebensmittel

Nach der EU-Öko-Verordnung dürfen nur Lebensmittel das Bio – Siegel tragen, deren Zutaten zu 95% aus ökologischem Landbau stammen. Bei der Vermarktung von tierischen Produkten ist darauf zu achten, dass Tierantibiotika nur stark eingeschränkt gemäß den Richtlinien zum Einsatz gekommen sind. Die Mindeststandards für eine artgerechte Tierhaltung müssen eingehalten werden.

 

Es dürfen keine genetisch veränderten Organismen (GVO) eingesetzt werden. Tolleriert wird nur ein Anteil von 0,9% der sich auf Grund von unbeabsichtigten Verunreinigungen ergeben kann. Dünge- und Futtermittel sollten z.B. weitestgehend  aus dem eigenen Betrieb stammen. Müssen aus bestimmten Gründen Betriebsmittel dazu gekauft werden, sind diese ebenfalls aus ökologischem Landbau zu erwerben. Nur in ganz bestimmten Ausnahmefällen können chemisch-synthetische Betriebsmittel zugelassen werden.

Das Bio – Siegel

Der Code

Auf den Produkten muss die jeweilige Kontrollstelle angegeben werden. Dies geschieht durch einen Code: Dabei stehen die ersten beiden Ziffern für das jeweilige Land (z.B. DE für Deutschland) und die 3 Zahlen verschlüsseln die entsprechende Kontrollstelle. Beispiel: DE-000-Öko-Kontrollstelle.

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